Was ist Mütterpflege?
Schwangerschaft, Geburt und die Zeit darüber hinaus sind für eine Frau mit vielen physischen und psychischen Herausforderungen verbunden. In dieser Zeit kann die Mütterpflegerin umfangreiche Unterstützung leisten.
Mein Ziel ist es, der Wöchnerin Entlastung und Regenerationsmöglichkeiten zu bieten, damit sie gestärkt in ihre neue Rolle hineinwachsen kann.
Die Begleitung durch eine Mütterpflegerin...
Was biete ich dir als Mütterpflegerin
Abgrenzung von der Hebamme:
Die Mütterpflegerin führt keine medizinischen Tätigkeiten aus und stellt keine Diagnosen. Durch fundierte Kenntnisse des gesunden Wochenbettverlaufs kann sie bei Auffälligkeiten an die Hebamme oder die Ärztin/ den Arzt verweisen. Dadurch grenzt sich die Tätigkeit deutlich von der einer Hebamme ab. Der Anspruch auf die Hebammenversorgung ändert sich nicht durch den Einsatz einer Mütterpflegerin. Im Idealfall arbeiten Mütterpflegerin und Hebamme Hand in Hand.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung:
1. Privatleistung
Eine Mütterpflegerin kann jederzeit privat finanziert werden. Mein aktueller Stundensatz liegt bei 59€.
2. Kostenübernahme durch die Krankenkasse - ganz oder teilweise
Alle Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können eine Mütterpflege als „Haushaltshilfe" beantragen. Die gesetzliche Grundlage dafür sind § 38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) und § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei und Entbindung).
§ 24h SGB V gewährt dir einen Anspruch auf Haushaltshilfe im Fall einer Schwangerschaft oder Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Ein ärztliches Attest ist dafür eigentlich nicht nötig, wird aber von den Krankenkassen meist trotzdem verlangt.
§ 38 SGB V gewährt dir eine „normale" Haushaltshilfe für den Fall, dass du wegen einer Erkrankung deinen Haushalt nicht weiter führen kannst. Voraussetzungen sind, dass keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann UND dass mindestens ein Kind unter 12 Jahren in diesem Haushalt lebt.
3. Privatversichert
Privat krankenversicherte Frauen erfragen die Möglichkeit nach einer Mütterpflege am besten direkt bei ihrer Krankenkasse.
Lehnt die Krankenkasse ab, kannst du die Hilfe trotzdem in Anspruch nehmen. Du musst sie dann jedoch selbst bezahlen.
Die Leistung einer Mütterpflegerin ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann steuerlich geltend gemacht werden. Siehe §35a EStG
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